Urteil zur Erbschaftssteuer mit Augenmass umsetzen

17.12.2014

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer erklärt der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing MdB:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer muss mit Augenmass umgesetzt werden. Oberste Zielsetzung muss es sein, dass Arbeitsplätze und Unternehmen erhalten bleiben.

Schon heute ist der Unternehmensübergang auf die nächste Generation ein schwerer Prozess. Viele Betriebsübergänge scheitern, weil die nächste Generation den Betrieb nicht fortführen möchte. Eine höhere Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen wird dieses Problem weiter verschärfen.

Absurd sind die Vorschläge von SPD-Chef Stegner, der eine Teilverstaatlichung von Betrieben zur Bezahlung der Erbschaftssteuer vorgeschlagen hat. Keineswegs besteht 'Luft nach oben', wie Herr Stegner seine Forderung nach höheren Erbschaftssteuern begründet. 

Jetzt ist nicht die Stunde für Forderungen nach höheren Steuern, sondern es muss jetzt um die Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen gehen." 

verantwortlich: 
Sven Müller
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